Ab dem 1. Juni ist es auch möglich, zu Sportveranstaltungen zurückzukehren und ins Fitnessstudio zu gehen. Ab 15. Mai sind auch die Freibäder geöffnet Ab 1. Juli sind auch die Thermen und die Hallenbäder wieder geöffnet.
periodisch ungeimpftes Personal". Die Manager müssen „ein so weit wie möglich geplantes Aktivitätenprogramm erstellen (durch Reservierungen) und den Zugang regulieren, um Bedingungen der Sammlung und Aggregation zu vermeiden“.
Die Regeln:
- Körpertemperaturerfassung: An jedem Eingang muss die Körpertemperatur erfasst werden, wodurch ein „Zugang bei einer Temperatur über 37,5 °C“ verhindert wird.
- Umkleidekabinen und Duschen: Die Räume in den Umkleidekabinen und Duschen müssen so organisiert sein, dass Abstände von mindestens 2 Metern (wechselnde Nutzungsstationen oder durch Schranken getrennt) gewährleistet sind, auch durch Regelung des Zugangs;
- Verschiedene Bereiche und Stationen im Werkzeugraum: Abläufe regulieren, Warteräume, Zugänge zu verschiedenen Bereichen, Positionierung von Werkzeugen und Maschinen, sogar Abgrenzung der Bereiche, um den Sicherheitsabstand zu gewährleisten: oder mindestens 1 Meter pro Person dabei Nicht körperliche Aktivität ausführen oder mindestens 2 Meter während der körperlichen Aktivität (unter besonderer Berücksichtigung intensiver Aktivität).
Gemeinschaftssport im Wasser
Gemeinsame Aktivitäten, wie Hydrobike- oder Wasseraerobic-Unterricht, sollten vorzugsweise im Freien durchgeführt werden. Der Text der Dpcm lautet: „Begrenzen Sie bei kollektiven Aktivitäten die Teilnehmerzahl, um einen zwischenmenschlichen Abstand von mindestens 2 Metern zu gewährleisten, mit besonderer Aufmerksamkeit für diejenigen, die intensivere körperliche Aktivität erfordern. In Innenräumen zwischen einer „gemeinsamen Aktivität und der nächsten“ mindestens 1 Stunde warten, den Raum ausreichend lüften.
in den öffentlichen Innenbereichen, während das Personal verpflichtet ist, "die Maske immer in Anwesenheit der Kunden und in jedem Fall zu tragen, in dem es nicht möglich ist, den zwischenmenschlichen Abstand von mindestens einem Meter zu gewährleisten".