E128 - ROT 2G (C.C.I 18050)
2G Rot ist ein synthetischer roter Farbstoff, der derzeit in Europa verboten ist (ab 28.07.2007).
Mit Verordnung 884 vom 26. Juli 2007 hat die Europäische Kommission die Verwendung des Farbstoffs E 128 ausgesetzt. Die Maßnahme trat sofort, also am 27. Juli, in Kraft.
Bis vor wenigen Tagen war die Verwendung dieses Farbstoffs in Fleischzubereitungen für Hamburger erlaubt, eher technisch in Frühstückswürsten mit Cerealien und in Fleisch für Burger mit Cerealien, in beiden Fällen wurde eine Anwendungsgrenze (20 mg / kg) festgelegt.
Die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) hat jedoch vor einigen Jahren bei der Untersuchung des Farbstoffs E 128 rot 2 G festgestellt, dass dieser Stoff zu Anilin metabolisiert wird, einer krebserregenden Verbindung, für die ein genotoxischer Mechanismus nicht ausgeschlossen werden kann dass es ratsam wäre, den fraglichen Farbstoff als Sicherheitsbedenken zu betrachten.
Es wird aber auch gesagt, dass, wenn die krebserzeugende Wirkung von Anilin weiter aufgeklärt werden könnte und nachgewiesen wurde, dass diese Wirkung erst ab einer bestimmten Menge auftritt und/oder den Menschen nicht betrifft, der „Einsatz“ von E 128 rot 2 G als Lebensmittelzusatzstoff könnte einer neuen Neubewertung unterzogen werden.
ADI-Dosis: 0,1 mg pro kg Körpergewicht.